Die Berücksichtigung der Auswirkungen, die unsere täglichen Aktivitäten auf die Umwelt haben können, ist eine verantwortungsvolle Entscheidung gegenüber dem Ökosystem, der Gemeinschaft und unseren Gästen. Durch die Anwendung bewährter Praktiken und kleiner Gesten können Sie zur Reduzierung der Licht- und/oder Lärmbelästigung an unserem Reiseziel beitragen:
- Denken Sie daran, das Licht auszuschalten, wenn es nicht benötigt wird.
- Ersetzen Sie beschädigte Glühbirnen oder Scheinwerfer durch energiesparende Lichtquellen.
- Planen Sie die Verteilung der Beleuchtungskörper in Ihrer Einrichtung richtig, um weniger Lichtverschmutzung zu verursachen und gleichzeitig eventuelle visuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden.
- Schalten Sie laute Geräte aus, wenn sie nicht benötigt werden.
- Erinnern Sie Ihre Gäste daran, die Lautstärke von Fernsehern, Radios und anderen Geräuschquellen an den Ort und die Tageszeit anzupassen.
- Fördern Sie nach Möglichkeit die Nutzung von Fahrrädern und nachhaltigen, leiseren Verkehrsmitteln.
- Achten Sie bei Initiativen oder Veranstaltungen im Freien darauf, dass die geltenden Vorschriften zur Lärmbelästigung eingehalten werden.
Fördern Sie einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Umwelt und laden Sie dazu ein, die Geräusche der Natur und unserer Berge in vollen Zügen zu genießen.
In der Provinz Trient wird die Regelung des Themas „Außenbeleuchtungsanlagen, Energieeinsparung und Lichtverschmutzung” durch das Provinz-Gesetz Nr. 16 vom 3. Oktober 2007, die entsprechende Durchführungsverordnung, die mit Dekret des Präsidenten der Provinz im Januar 2010 genehmigt wurde Nr. 2-34/Leg., und durch den Landesaktionsplan zur Vermeidung und Verringerung der Lichtverschmutzung gemäß Art. 4 des Gesetzes Nr. 16/2007 geregelt.
Die Ziele des Gesetzes Nr. 16/2007 sind:
- Schutz des nächtlichen Sternenhimmels als Erbe der gesamten Bevölkerung;
- Reduzierung des Energieverbrauchs und Verbesserung der Effizienz von Außenbeleuchtungsanlagen;
- Vereinheitlichung der Planungskriterien zur Begrenzung der Lichtverschmutzung;
- Schutz der Forschungs- und Wissenschafts Verbreitung Tätigkeit von astronomischen Observatorien oder anderen wissenschaftlichen Beobachtungsstationen in der Provinz;
- Entwicklung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf Lichtverschmutzung und Energieeinsparung bei Außenbeleuchtungsanlagen;
- Schutz und Erhaltung der natürlichen Ökosysteme, des ökologischen Gleichgewichts und der natürlichen Rhythmen der Tier- und Pflanzenarten, insbesondere in den Schutzgebieten der Provinz.
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